Kindertagespflege Konstanze Stenger
Inhalt
Kurzbeschreibung
- Säuglingspflege
- Kleinkinderbetreuung
Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis betreut privat sowie öffentlich
geförderte Kinder in eigenen Räumlichkeiten
Alter 0 - 3 Jahre
Mo. - Fr.
Ziele oder Schwerpunkte des Angebotes
Mein Kind betreuen lassen
Zielgruppen
Kinder
Alter der Zielgruppe
1 bis 2 Jahre
jünger als ein Jahr
Termine und Kosten
Termine und Turnus
Bitte erfragen
Angebot ist kostenlos
Nein
Kostenerstattung möglich
Ja
Kosten und Erläuterung
Nach §24 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nach Vollendung des 1. Lebensjahres. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss 6 Monate vor Betreuungsbeginn eine Bedarfsanzeige beim Amt für Schulen, Jugend und Familie vorliegen. Durch die Fachberatung Frau Gabriele Kox (Tel.: 02162/39-1679, gabriele.kox@kreis-viersen.de) findet die Vermittlung in die Kindertagespflege statt. Ohne Antragsstellung und Bescheid durch das Amt für Schulen, Jugend und Familie muss die Kindertagespflege von den Eltern komplett selbst bezahlt werden.